Strom - Technische Anwendungsregeln und Anschlussbedingungen

Wir haben für Sie nachfolgend alle relevanten Informationen und Bedingungen rund um das Thema Netzanschluss zusammengestellt, die in unserem Netzgebiet zu beachten sind.

Technische Anwendungsregeln und Anschlussbedingungen Niederspannung (Netzanschluss und Anschluss Erzeugungsanlagen)

Für den Anschluss von Kundenanlagen und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz kommen folgende VDE-Anwendungsregeln des Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE|FNN zur Anwendung, die Sie über den VDE-Verlag beziehen können:

VDE|FNN Anwendungsregeln und Anmeldeverfahren:

Technische Anschlussbedingungen TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Mai 2023):

Ab 01.07.2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Jena Netze angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung 
oder Veränderung einer Kundenanlage. 
Die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (BDEW-Fassungen und Umsetzungshinweise bzw. Ergänzungen für Thüringen) können Sie hier herunterladen:
 

Technische Anwendungsregeln und Anschlussbedingungen Mittelspannung (Netzanschluss und Anschluss Erzeugungsanlagen)

Für einen Netzanschluss einer Kundenanlage bzw. einer Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz ist die Richtlinie VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung; November 2018) anzuwenden, die Sie über den VDE-Verlag beziehen können.

Übergangsregelung für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz:

Erzeugungsanlagen für die vor dem 27.04.2019

 

a) eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder

b) der Anschluss an unser Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist,
 

können, sofern sie bis zum 30.06.2020 in Betrieb gesetzt werden, noch nach dem bisherigen Regelwerk an das Netz angeschlossen werden.