Biogas- und Wasserstoffeinspeisung
Biogaseinspeisung
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an unser Erdgasnetz benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Lageplan mit Standort der Anlage (Maßstab: 1:1000)
- Anschrift und Kontaktdaten des Betreibers der Biogasaufbereitungsanlage
- Anschrift und Kontaktdaten des Eigentümers der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [m³/h i. N.]
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahren
- erwartete Gasqualität
(Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten)
Zur Errichtung und zum Betrieb von Biogasanlagen und Biogasleitungen sind im Besonderen das DVGW-Merkblatt G 415 (M) „Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Biogasleitungen“, das DVGW-Arbeitsblatt G 1030 (A) „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ und das DVGW-Arbeitsblatt G 262 „Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen in der öffentlichen Gasversorgung“ zu beachten.
Für die Einspeisung von Gas gelten unsere technischen Mindestanforderungen:
Nach Eingang Ihrer Anfrage teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe ggf. eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Im Nachgang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an unser Versorgungsnetz prüfen und Ihnen das Ergebnis nach maximal 3 Monaten mitteilen. Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie ein verbindliches Vertragsangebot.
Wasserstoffeinspeisung
Im Netzgebiet der Stadtwerke Jena Netze GmbH ist generell keine Wasserstoffeinspeisung möglich.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte schriftlich an netzanschluss@stadtwerke-jena.de