Inbetriebsetzung
Für einen sicheren Anschluss Ihrer Anlage muss eine Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage mit dem Netzbetreiber und Ihrem Elektroinstallateur vor Ort erfolgen. Hier wird auch die notwendige Messtechnik installiert.
Die technische Betriebsbereitschaft gemäß EEG setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde.
Zur Inbetriebsetzung benötigen wir folgende Dokumente:
- Inbetriebsetzungsanzeige: Diese erfolgt durch Ihren Elektrofachbetrieb. Dafür wird die bereits eingereichte Anmeldung Strom genutzt. Das entsprechende Formular senden wir im Laufe der Bearbeitung an Ihren Installateur zur Unterschrift.
- Inbetriebsetzungsprotokoll: Bitte nutzen Sie dafür den Vordruck nach E.8 VDE-AR-N 4105:2018-11. Füllen Sie bitte jeweils einen separaten Vordruck für die Erzeugungsanlage und für einen möglichen Speicher aus.
- Inbetriebnahmeerklärung: Bitte füllen sie je nach Art Ihre Erzeugungsanlage unsere Inbetriebnahmeerklärung für Photovoltaikanlagen oder Inbetriebnahmeerklärung für BHKW, Wind- und Wasserkraftanlagen aus.