Leistungsreduzierung bzw. -begrenzung

Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind Erzeugungsanlagen mit den nachfolgend beschriebenen technischen Einrichtungen auszurüsten:
- Solaranlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von höchstens 25 kWp müssen dauerhaft auf maximal 70 % der installierten Wirkleistungseinspeisung begrenzt werden oder über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen.
- Solaranlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von mehr als 25 kWp und bis höchstens 100 kWp müssen über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen.
- Bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung (bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulleistung in kWp) von mehr als 100 kW muss zusätzlich zur Einrichtung für die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung, die jeweilige Ist-Einspeisung abrufbar sein.
Der zur Einbindung in das Einspeisemanagement benötigte Signalumfang ist abhängig von den netztechnischen Gegebenheiten am Verknüpfungspunkt sowie der Anlagenleistung und wird während der Antragsphase auf Basis der aktuell gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und deren Ergänzungen festgelegt. Nähere Informationen finden Sie nachstehend:
Umsetzung technische Vorgaben in der
Niederspannung:
- Netzbetreiber-Richtlinie zur VDE-AR-N-4105 (Januar 2020)
Mittelspannung:
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den/die Anlagenbetreiber/in. Kommt der/die Anlagenbetreiber/in dieser Verpflichtung nicht nach, besteht gemäß EEG ein verringerter Vergütungsanspruch.
In unserem Netzgebiet ist die Kommunikation mit unserem Einspeisemanagement wie folgt umzusetzen:
Durchgeführten Leistungsreduzierungen
Maßnahmen-ID | Beginn der Maßnahme | Ende der Maßnahme | Dauer'' |
---|---|---|---|
SJN2020-00001 | 03.01.2020 07:56 Uhr | 03.01.2020 09:55 Uhr | 1:59 h |
SJN2021-00003 | 06.05.2021 11:02 Uhr | 06.05.2021 12:55 Uhr | 1:53 h |
SJN2021-08321 | 22.07.2021 07:00 Uhr | 22.07.2021 15:30 Uhr | 8:30 h |