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Ladetechnik für Elektroautos

In den meisten Haushalten ist die Ladetechnik für Elektroautos der Stromverbraucher mit dem größten Leistungsbezug und dem höchstem Energieverbrauch. Deshalb muss Ihre Ladetechnik zwingend von einem eingetragenen Elektrobetrieb installiert werden.

Seit Mitte 2019 gelten bundesweit einheitliche technische Normen für den Anschluss und Betrieb von Kfz-Ladeeinrichtungen. Gemäß der Niederspannungs-Anschluss-Verordnung NAV § 19 und der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 gilt demnach folgendes:

  • Ladetechnik für Elektrofahrzeuge bis 12 kVA: Vor Inbetriebnahme der Anlage ist diese beim Netzbetreiber anzumelden.  
  • Ladetechnik größer 12 kVA: Vor der Errichtung der Anlage ist eine Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

Zur Anmeldung bzw. Beantragung Ihrer Ladeinfrastruktur benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Füllen sie beide Dokumente am besten zusammen mit Ihrem Elektroinstallateur aus und reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig bei uns ein.