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Netzanschluss Strom/Gas

Telefon 03641 688-560
netzanschluss@​stadtwerke-jena.de

Niederspannungs-Netzanschluss

Niederspannung wird in jedem Haushalt benötigt. Als Bauherr oder Besitzer eines Wohnhauses sind Sie hier richtig!

1. Anschluss anmelden

Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Installateur das Anmeldeformular Strom aus.
Bitte danken Sie daran, anzeigepflichtige Geräte wie z.B. Wärmepumpen oder Kfz-Ladetechnik auf diesem Formular anzugeben.

Folgende Unterlagen brauchen wir von Ihnen:

  • Katasterplan im Maßstab M1:1000
  • vermaßter Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und gewünschter Medientrasse aller Ver- und Entsorgungsleitungen im Maßstab M1:100 oder M1:250
  • Keller- oder Grundrissplan mit Angabe des Hausanschlussraumes und Standort der Hauseinführung, bitte vor Baubeginn mit den Stadtwerken Jena Netze abstimmen
  • Außenanlagenplan mit Stützmauern, Bäumen und größeren Bepflanzungen
  • Angabe, ob Tiefbau auf privatem Grund in Eigenleistung erfolgen soll
  • Benennung spezieller Rahmenbedingungen, wie Mehrspartenhauseinführung oder wasserdichter Keller
  • benötigte Anschlussleistung bzw. benötigte Zählervorsicherungen Strom
  • Anzahl und Art der zu versorgenden Anlagen, z.B. die Anzahl der Wohn-, Gewerbeeinheiten, Hauslicht oder Allgemeinanlagen, Art der gewerblichen Nutzung

Beim Anschluss von größeren Gewerbe- oder Industrieanlagen füllen Sie bitte ebenfalls das Formular B.1 Datenblatt-Netzrückwirkungen aus. 

In unserem Netzgebiet eingetragene Elektroinstallateure finden Sie im Installateurverzeichnis 

2. Netzanschlussvertrag abschließen

Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erarbeiten wir eine individuelle Anschlusslösung für Ihr Grundstück. Wir senden Ihnen ein verbindliches Kostenangebot zu. Dieses ist zwei Monate gültig. Dazu erhalten Sie Ihren Netzanschlussvertrag, welcher alle Angaben rund um Ihren Anschluss - von der Anschrift des Anschlussobjektes, über Eigentumsgrenzen und Spannungsebenen bis zur vereinbarten Vorhalteleistung - enthält. Prüfen Sie die Daten genau und senden Sie uns das Vertragsangebot unterschrieben zurück. Anschließend erhalten Sie die Rechnung zur Herstellung des Hausanschlusses. Diese wird erst nach Erstellung Ihres Hausanschlusses fällig.

3. Herstellung der Anschlüsse

Liegt uns Ihr unterschriebener Netzanschlussvertrag vor, benötigen wir etwa sechs bis acht Wochen bis zur Installation Ihres Hausanschlusses. Damit beauftragen wir einen unserer Servicepartner. Zur konkreten Termin- und Bauablaufkoordinierung meldet sich unser Bauleiter rechtzeitig bei Ihnen.

Benötigen Sie weitere Netzanschlüsse, z.B. für Gas oder Wasser? Wir versuchen, alle Arbeiten koordiniert umzusetzen – dies gelingt uns nur, wenn uns die Anmeldeunterlagen für sämtliche benötigten Anschlüsse vollständig vorliegen.

Beachten Sie bitte auch, dass zum Montagetermin folgende bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen:

  • Für Strom-, Gas- und Wasserzähler muss ein abschließbarer Raum vorhanden sein.
  • Die Wandfläche muss vor Montage des Hausanschlusses verputzt sein.
  • Der Standort der Zähler muss frostsicher, sauber und stets zugänglich sein.
  • Zum vereinbarten Montagetermin müssen die Leitungstrasse und der Anschlusspunkt frei zugänglich sein

4. Inbetriebsetzung beantragen

Fast geschafft: Als letzten Schritt installiert unser Zählerdienst noch die notwendige Messtechnik, dann „fließen“ Strom und Gas zuverlässig.


Folgende Formalitäten sind dafür noch nötig:

  • Ihr Installateur bescheinigt uns, dass alle Arbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt worden sind und Ihre Anlage bereit ist zur Inbetriebsetzung.
  • Dafür haben wir ihm bereits eine Kopie Ihres Anmeldeformulars zugesendet. Dieses muss er nur noch ausfüllen, unterschreiben und an uns zurückschicken.
  • Sie begleichen Ihre Rechnungen zur Herstellung des Netzanschlusses.
  • Sie vereinbaren einen Einbautermin mit unserem Zählerdienst.

Rechtsgrundlagen und Preise

Ihre Anschlusskosten setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Baukostenzuschuss, den Hausanschluss- und den Inbetriebsetzungskosten.

1. Baukostenzuschuss

Für die Benutzung der vorgelagerten örtlichen Versorgungsanlagen erheben wir einen Baukostenzuschuss (BKZ). Sie beteiligen sich damit an den gemeinschaftlich genutzten Teilen und Anlagen der örtlichen Stromverteilung, wie Hauptleitungen und Transformatoren.

Allerdings wird ein Baukostenzuschuss erst bei Anschlussleistungen größer als 30 kW oder bei mehr als drei Wohneinheiten fällig.

2. Hausanschlusskosten

Die Hausanschlusskosten berücksichtigen Aufwendungen zur Herstellung Ihres „persönlichen“ Netzanschlusses. Dabei kommen Pauschalpreise zum Einsatz.

Grundlage der Berechnung ist die Leitungslänge von der Versorgungsleitung in der Straße bis zu Ihrem Gebäude.


Die Pauschale umfasst folgende Leistungen:

  • Genehmigung für Straßenaufbruch und -sperrung
  • Anbindung an die Hauptleitung (Abzweig)
  • Mauerdurchführung/Kernbohrung
  • Tiefbau auf öffentlichem und privatem Grund
  • Materialien und Montageleistungen
  • Wiederherstellung der Oberfläche
  • Bauleitung und Dokumentation

3. Inbetriebsetzungskosten

Die Inbetriebsetzung Ihres Hausanschlusses erfolgt durch unser Fachpersonal. Sie geschieht nach Eingang der Inbetriebsetzungsanzeige durch Ihren Installateur und vor Beginn der Stromlieferung.

Die Inbetriebsetzungsanzeige wird von uns nach Vertragsschluss an den zuständigen Installateur verschickt. Üblicherweise wird bei Einfamilienhäusern und kleinen Gewerbeeinheiten eine Monteurstunde in Rechnung gestellt. Bei größeren Anlagen wird der tatsächliche Aufwand verrechnet.

Änderungen an Bestandsanschlüssen

Möchten Sie eine Änderung an Ihrem bestehenden Netzanschluss reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Bitte denken Sie daran, dass bei jeder baulichen Änderung an Ihrem Anschluss ein Elektroinstallateur benötigt wird)
  • Kurze Beschreibung des Vorhabens möglichst auf der Anmeldung zum Netzanschluss Strom
  • Foto des bestehenden Hausanschlusses und der Elektroverteilung
  • Lageplan mit gewünschter Leitungstrasse (wenn Umverlegung gewünscht)
  • Kellergrundrissplan mit gewünschter Einführungsstelle (wenn Umverlegung gewünscht)

Akute Störung

Haben Sie eine akute Störung an Ihrem Netzanschluss wenden Sie sich bitte direkt an unsere Leistelle

>> Zum 24h Havariedienst

Bei anderen weniger dringlichen Problemen oder Änderungswünschen an einem bestehenden Netzanschluss gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

>> Änderungen an Bestandsanschlüssen

Download Anmeldungen, Rechtsgrundlagen, Preise, Mustervertrag:

Technische Anwendungsregeln und Anschlussbedingungen zum Anschluss von Kundenanlagen und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz

Für den Anschluss von Kundenanlagen und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz kommen VDE-Anwendungsregeln des Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE|FNN sowie die Technischen Anschlussbedingungen des BDEW zur Anwendung:

Technische Anwendungsregeln und Anschlussbedingungen Niederspannung