Wasser-/Abwasser-Netzanschluss
Dass aus Ihren Wasserhähnen stets sauberes Trinkwasser fließt und das Abwasser in die richtigen Kanäle geleitet wird, dafür sorgt der Zweckverband JenaWasser. Im Auftrag des Zweckverbandes sorgen die Stadtwerke Jena Netze für einen sicheren Betrieb aller Anlagen und die Überwachung der hohen Anforderungen seitens des Gesetzgebers.
Ihr Weg zum Wasser-/Abwasser-Netzanschluss
1. Anschluss anmelden
Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Wasserinstallateur das Anmeldeformular Trinkwasser und mit Ihrem Entwässerungsplaner das Anmeldeformular Abwasser des Zweckverbandes JenaWasser aus.
Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
- Katasterplan im Maßstab 1:1.000
- Vermaßter Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und gewünschter Medientrasse aller Ver- und Entsorgungsleitungen im Maßstab 1:100 oder 1:250
- Keller- oder Grundrissplan mit Angabe des Hausanschlussraumes und Standort der Hauseinführung
- Außenanlagenplan mit Stützmauern, Bäumen und größeren Bepflanzungen
- Angabe, ob der Tiefbau auf privatem Grund in Eigenleistung erfolgen soll
- Benennung spezieller Rahmenbedingungen, wie Mehrspartenhauseinführung oder wasserdichter Keller
- Wasserbedarf
- Angaben zum Schmutzwasseranfall
- Angaben zu bebauten und/oder befestigten Flächen
- Entwässerungsplan nach DIN 1986-100
- Formular „Vorbehandlungsanlage“, falls Sie eine Grundstückskläranlage bzw. abflusslose Sammelgrube betreiben
2. Trinkwasser: Bescheid prüfen und Kostenschätzung bestätigen
Nach Vorliegen aller Unterlagen prüft der Zweckverband JenaWasser, ob Ihre Wasserversorgungsanlagen den Bestimmungen der Wasserbenutzungssatzung entsprechen. Ist das der Fall, erhalten Sie schriftlich einen „Genehmigungsbescheid zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage“.
Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig; er enthält alle Informationen zu Ihrem Anschlusspunkt und zu den Anschlussbedingungen. Auch enthält er eine Schätzung der zu erwartenden Kosten. Senden Sie ein Exemplar dieser Kosteninformation unterschrieben an JenaWasser zurück und informieren Sie sie, wann Sie den Anschluss benötigen.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich um eine Kostenschätzung. Erst nach Fertigstellung Ihres Anschlusses werden die Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und ein Kostenbescheid erstellt. Erst dann erfolgt die Zahlung an den Zweckverband JenaWasser.
3. Abwasser: Grundstücksentwässerung genehmigen lassen
Nach Vorliegen aller Unterlagen prüft der Zweckverband JenaWasser, ob Ihre Grundstücksentwässerungsanlage den anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der Entwässerungssatzung entspricht. Dies muss erfolgen, bevor die Anlage errichtet wird.
Sind alle Bestimmungen erfüllt, erhalten Sie schriftlich einen „Bescheid zur Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage“. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig, er enthält den genauen Anbindepunkt und die Anschlussbedingungen an die öffentliche Entwässerung. Die Zulassung kann auch unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.
Informieren Sie JenaWasser anschließend schriftlich, zu welchem Termin Ihr Anschluss hergestellt werden soll. Möglicherweise ist der Anschluss auch schon vorverlegt, zum Beispiel in Erschließungsgebieten.
Bitte beachten Sie zum Thema Schutz vor Starkregen und Überflutung den Leitfaden "Wassersensibel planen & bauen" des Zweckverbandes JenaWasser.
4. Inbetriebsetzung beantragen
Trinkwasser
Fast geschafft: Als letzten Schritt installiert unser Zählerdienst noch den Trinkwasserzähler.
Folgende Formalitäten sind dafür nötig:
- Ihr Wasserinstallateur bescheinigt uns, dass Ihre Trinkwasserhausinstallation ordnungsgemäß fertig gestellt wurde.
- Das entsprechende Formular erhalten Sie von uns bereits mit Ihrem Genehmigungsbescheid.
- Anschließend vereinbaren Sie einen Einbautermin mit unserem Zählerdienst.
Anschlusskosten für Trinkwasser
Die Kosten für Ihren Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die dafür notwendigen Arbeiten im öffentlichen Straßengrund trägt (bei erschlossenen Grundstücken) der Zweckverband JenaWasser.
Sie tragen die Aufwendungen für den Anschluss im nicht-öffentlichen Raum, der ebenfalls durch den Zweckverband JenaWasser oder einen Beauftragten erfolgt. Ihnen werden dafür Kosten anhand des tatsächlich entstandenen Aufwandes (Aufmaß) in Rechnung gestellt. Sie erhalten mit dem Genehmigungsbescheid für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage bereits eine Kostenschätzung und erst nach Fertigstellung der Arbeiten einen verbindlichen Kostenbescheid.
Anschlusskosten für Abwasser
Die Kosten für die Herstellung Ihres Anschlusses an die öffentliche Abwasserentsorgung – also für die Leitung vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze – und für die nötigen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum trägt (bei erschlossenen Grundstücken) der Zweckverband JenaWasser.
Für alle Entwässerungsanlagen auf Ihrem eigenen Grundstück inklusive des Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze sind Sie verantwortlich: Sie beauftragen damit ein fachlich geeignetes Unternehmen und erhalten von diesem die Rechnungen für diese Leistung.
Daneben kann der Zweckverband JenaWasser Abwasserbeiträge zur Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung und Anschaffung von zentralen biologischen Kläranlagen sowie von überörtlichen Haupt- und Verbindungssammlern erheben. Diese werden als einmalige Kosten erhoben.
Details zur Beitragspflicht, zum Beitragsmaßstab, zur Beitragshöhe, zur Beitragsfälligkeit und zum Beitragspflichtigen entnehmen Sie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes JenaWasser.
Alle Informationen finden Sie unter www.jenawasser.de