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Messstellenbetrieb

Hier finden Sie Informationen zum Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Information nach § 37 Abs. 1 MsbG vom 1.4.2017

Die Stadtwerke Jena Netze GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) innerhalb seines Netzgebiets die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahr.

Soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, können darüber durch uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausgestattet werden:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6 000 Kilowattstunden sowie
  2. von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 wirtschaftlich vertretbar ist, haben wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Die Ausstattung hat bis zum Jahr 2032, bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13) unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Jena Netze GmbH sind nach derzeitigem Stand circa 92.348 Zähler von der gesetzlichen Umbauverpflichtung auf moderne Messeinrichtungen (§ 29 Abs. 3 MsbG) und circa 6.236 Zähler von der gesetzlichen Umbauverpflichtung auf intelligente Messsysteme (§ 29 Abs. 1 MsbG) betroffen. Es handelt sich notwendigerweise um geschätzte circa-Angaben, da die konkrete Anzahl u.a. abhängig ist von unbeeinflussbaren Fremdfaktoren in der Zukunft, wie dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten, möglichen Stilllegungen, der tatsächlichen Anzahl an Neubauten/größeren Renovierungen etc. Die Angaben stehen daher unter dem Vorbehalt einer späteren Anpassung.

Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 erforderlichen Umfang. Demnach umfasst der
Messstellenbetrieb folgende Aufgaben:

  1. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes,
  2. technischer Betrieb der Messstelle nach den Maßgaben dieses Gesetzes einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes,
  3. Erfüllung weiterer Anforderungen, die sich aus diesem Gesetz oder aus Rechtsverordnungen ergeben.


Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung insbesondere

  1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway (vorbehaltlich abweichender Festlegungen der BNetzA) und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
  2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
  3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
  4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
  5. in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nr. 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
  6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen. Wir bieten die im jeweils aktuellen Preisblatt aufgeführten Zusatzleistungen an.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (inkl. Standardleistungen nach § 35 Abs. 1 MsbG) ergeben sich aus dem hier abrufbaren Preisblatt. Gleiches gilt für Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG, die jeweils gesondert zu beauftragen sind.

Das Preisblatt steht unter dem Vorbehalt künftiger Anpassungen. Im Falle der Aktualisierung, erfolgt eine erneute Veröffentlichung des Preisblatts.

 

Zählertechnik

Moderne Messeinrichtung (mME) / intelligente Messsysteme (iMSys)

Gesetzliche Grundlage

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Energienetze. Mit den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erhält der Verbraucher einen besseren Überblick über seinen Stromverbrauch. Damit kann er bewusster mit Energie umgehen und seine Energieversorgung effizienter gestalten.

Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und schafft die Rechtsvorgaben für den schrittweisen Austausch der heutigen Elektrizitätszähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Neben allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb gibt es technische Standards vor. Ferner enthält es Regelungen zum Einbau und zu Preisobergrenzen moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den zu erhebenden Daten.

Einbau moderne Messeinrichtungen (mME)

Moderne Messeinrichtungen ersetzen nach dem Gesetz die bisher vorhandenen, oft noch elektromechanischen, Stromzähler.

Der Einbau erfolgt verpflichtend bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen. Bis zum Ende des Jahres 2032 müssen alle Messstellen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres bisherigen Zählers tauschen wir diesen gegen eine moderne Messeinrichtung aus.

Ein Ablehnen des Einbaus einer modernen Messeinrichtung ist nicht möglich, da der Einbau gesetzlich vorgeschrieben ist.

Mindestens 3 Monate vor dem Einbau der modernen Messeinrichtung erhalten Sie auf dem Postweg ein Informationsschreiben. Dieses informiert Sie darüber, dass Ihr alter Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Vor dem Zählerwechsel, erhalten Sie von uns ein weiteres Schreiben, in welchem wir Ihnen den geplanten Einbautermin mitteilen. Sollten Sie am geplanten Einbautermin verhindert sein, vereinbaren Sie bitte einen neuen Termin mit uns. Sofern der Zugang für unseren Monteur zum Zählerplatz gewährleistet ist, ist Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich.

Die Montage der modernen Messeinrichtung erfolgt im Regelfall auf den vorhandenen Zählerplatz. Einschränkungen gibt es nur, wenn die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall muss der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, dafür sorgen, dass der Zählerplatz für die neue Technik, umgebaut wird.

Technik moderne Messeinrichtung (mME)

Bei modernen Messeinrichtung handelt es sich um digitale Stromzähler ohne Kommunikationseinheit mit einer detaillierten Verbrauchsdarstellung. Sie bestehen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen digitalen Anzeige (Display). Über die optische Schnittstelle und zusätzlicher Technik besteht die Möglichkeit (hausintern) die Zählerstände zu visualisieren. Weiterhin besitzt die moderne Messeinrichtung eine Datenschnittstelle, über welche diese, in Verbindung mit einem Smart Meter Gateway (ist eine Kommunikationseinheit, die zusätzlich eingebaut werden muss) sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Die Schnittstelle erfüllt die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für eine sichere Übertragung der Daten.

In der oberen Displayzeile wird standardmäßig der aktuelle Zählerstand angezeigt. Die untere Displayzeile kann durch die Eingabe einer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freigeschalten werden. Die Eingabe der PIN erfolgt über eine optische Schnittstelle (durch Lichtimpulse einer Taschenlampe), alternativ, bei manchen Zählertypen, mit einem Mikrotaster.

Nach Eingabe der PIN sind folgende Anzeigen und Funktionen möglich:

  • Anzeige der aktuellen Leistung
  • Anzeige der historischen tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate
  • Aktivieren/Deaktivieren der Freigabe der Daten über PIN
  • Löschen der Historischen Verbrauchswerte (z.B. bei Auszug)

Die vom Zähler angezeigten Daten werden nicht an uns (Netzbetreiber) oder einen Dritten übertragen. Die moderne Messeinrichtung ist nicht fernauslesbar. Aus diesem Grund ist eine manuelle Ablesung des Zählerstandes einmal im Jahr weiterhin notwendig.

Hinweis: Ihre im Zähler gespeicherten Stromverbrauchswerte verlassen nicht das Haus

"Zähler-PIN"

Um die historischen Stromverbrauchswerte vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, aktivieren Sie immer die PIN Eingabe (aktiv bei Einbau). Möchten Sie nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung Ihre Verbrauchansicht freischalten, dann melden Sie sich bitte bei uns unter:

Telefon 03641 688 -559 oder E-Mail messtechnik@stadtwerke-jena.de

Bitte bewahren Sei Ihre PIN gut auf und geben Sie diese nicht an Unbefugte weiter.

Die Bedienungsanleitung zur Funktionsweise der modernen Messeinrichtung finden Sie hier:

Bedienungsanleitung DVS74/DWS74
Bedienungsanleitung WS74
Bedienungsanleitung MT631

Kosten moderne Messeinrichtung (mME)

Mit der gesetzlich vorgegebenen Einführung von modernen Messeinrichtungen kommt es zur Anpassung der Preise für den Messstellenbetrieb (Einbau, Wartung, Betrieb und Abrechnung). Die Preisobergrenzen sind im Gesetz festgelegt und liegen über den Kosten für die bisherigen Zähler.

  • Aktueller Preis alte Messeinrichtung:            10,31 € (inkl. Mwst.)/Jahr
  • Aktueller Preis moderne Messeinrichtung:   20,00 € (inkl. Mwst.)/Jahr

Die Kosten für den Messstellenbetrieb wurden bisher immer Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt und waren in der Stromrechnung Ihres Lieferanten enthalten. In der Regel, wird sich hieran nichts ändern, es sei denn, Ihr Stromlieferant lehnt die bisherige Verfahrensweise ab (laut Gesetz nun möglich). In diesem Falle erhalten Sie eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb direkt von uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber – Netzbetreiber.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur

 

Das PlusPortal

Sie verfügen über ein intelligentes Messsystem? Sie möchten Ihre Verbrauchsdaten selbst überwachen? Dann nutzen Sie das PlusPortal der Stadtwerke Jena Netze!

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Downloads für Lieferanten

Messstellenvertrag Strom

Anlage a: Preisblätter (gültig ab 01.01.2024)         

Anlage b: Kontaktdaten -Messstellenbetreiber (XLSX)

Anlage d: EDI-Vereinbarung (PDF)

Anlage f: Datenschutzerklärung (PDF)

Anlage g: Formblatt Datenkommunikation nach § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)


Technische Mindestanforderungen:
Strom
Gas