Ansprechpartner

Ansprechpartner für Lieferanten

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netzservice@​stadtwerke-jena.de

Netzzugang Strom

Voraussetzung

Jeder an das Stromversorgungsnetz der Stadtwerke angeschlossene Kunde muss vor Beginn der Versorgung durch einen Lieferanten einen Netzanschlussvertrag und/oder Anschlussnutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen. Zwischen dem Lieferanten und den Stadtwerken als Netzbetreiber muss ein Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen werden. Weiterhin muss zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden oder dem Lieferanten ein Netznutzungsvertrag zustande kommen.

Jeder Kunde eines Lieferanten muss einem Bilanzkreis zugeordnet werden. Der Lieferant schließt hierzu einen Bilanzkreisvertrag mit dem für die Regelzone zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, er ist in diesem Fall der Bilanzkreisverantwortliche. Stellen der Lieferant und der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) nicht ein und dieselbe juristische Person dar, muss der Lieferant gegenüber den Stadtwerken als Netzbetreiber nachweisen, dass der Bilanzkreisverantwortliche mit der Zuordnung von Einspeise- und/oder Entnahmezeitreihen zu seinem Bilanzkreis einverstanden ist.

Die Stromlieferung eines Lieferanten wird in einem gesonderten Stromliefervertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geregelt.

Bilanzierung/Lastprofilverfahren

Die Bilanzierung der Einspeisung in das Stromversorgungsnetz und der Entnahme aus dem Netz erfolgt anhand von mittleren Leistungswerten, die im zeitlichen Abstand von 15 Minuten (1/4-h-Werte) erfasst werden. Wird an einer Netzanschlussstelle eine Entnahmeleistung von 30 kW in mindestens zwei Monaten eines Abrechnungsjahres überschritten oder übersteigt der Jahresenergieverbrauch 100.000 kWh, muss ein Lastgangzähler mit registrierender 1/4-Stunden-Leistungsmessung eingesetzt werden. Zur kostengünstigen Fernauslesung des Lastgangspeichers muss vom Netzkunden in Zählernähe (Entfernung maximal 1,5 Meter) ein durchwahlfähiger analoger Telefonanschluss (TAE-Dose) sowie ein Hilfsspannungsanschluss (230 V) bereitgestellt werden.

Bei Netzanschlussstellen mit einer Entnahmeleistung kleiner 30 kW und einem Jahresenergieverbrauch von weniger als 100.000 kWh wird i.d.R. auf den Einbau eines kostenintensiven registrierenden Lastgangzählers verzichtet. Stattdessen kommt dafür ein Wirkarbeitszähler (ggf. mit Tarifschaltung) zum Einsatz. Die für die Bilanzierung erforderlichen 1/4-Stunden-Leistungswerte werden jedoch durch standardisierte Lastprofile gebildet. Hierfür findet derzeit das erweiterte analytische Lastprofilverfahren Anwendung. Dabei werden die bekannten Standardlastprofile des BDEW (H0, L0, L1, L2, G0 bis G6) sowie spezielle Lastprofile für Heizungsverbrauch (NSH) und Straßenbeleuchtung (STB) eingesetzt.

Für Strom-Entnahmen im Zusammenhang mit E-Mobilität-Ladeeinrichtungen kommen ab 1. Juli 2022 die nachfolgend angegebenen speziellen Lastprofile zur Anwendung:

  • EM1 Heimlader (unterbrechbar)
  • EM2 Ladebox H0
  • EM3 Ladebox G0
  • EM4 Ladebox öffentlich 11kW
  • EM5 Ladebox öffentlich 22kW

Die typischen Tage zu den netzbetreiber-spezifischen Lastprofile für E-Mobilität stehen als csv-Dateien unter Downloads zur Verfügung.

Bilanzierungsgebiet

Das Stromnetz der Stadtwerke Jena Netze GmbH besteht aus mehreren galvanisch und räumlich getrennten Netzen in Jena und Umgebung sowie in Pößneck.

Die Netze bilden zusammen ein einheitliches Bilanzierungsgebiet (Nr.: 11YV00000007237).

Downloads

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 Strom-Lastprofilen für E-Mobilität