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KWK – Energie 2016

Durchführungshinweise zur Ausschreibung von KWK – Energie für das Jahr 2016

 

1) Allgemein

Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH beabsichtigen den in KWKG-Anlagen gemäß §§ 4 Absatz 1; 5 KWKG erzeugten und in ihr Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom (im Folgenden KWKG-Strom genannt) gemäß § 4 Absatz 2 KWKG zu verkaufen. Daher schreiben wir hiermit die voraussichtlich eingespeisten Energiemengen für das Kalenderjahr 2016 entsprechend den Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung „Lieferung von KWKG-Strom 2016“ aus.

Die Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung - Lieferung von KWKG-Strom 2016 -“ und den „Stromliefervertrag für KWKG-Strom“ an.

 

2) Teilnahmevoraussetzung

Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Bieter einen gültigen (Unter-) Bilanzkreis in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH führt bzw. die gültige Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH besitzt.

 

3) Angebotsabgabe

Angebote sind am Ausschreibungstag bis 12:00 Uhr unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Angebotsformulars, an folgende Faxnummer zu senden: +49 3641 688-584

Den Ausschreibungszeitraum wird die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH per Mail allen ihr bekannten Bilanzkreisverantwortlichen und Teilnehmern vergangener Ausschreibungen mitteilen.
 

4) Vergabe

Die Vergabe erfolgt am Ausschreibungstag bis 12:30 Uhr.

Der Zuschlag für die Lieferung von KWKG-Strom wird von der Stadtwerken Energie Jena Pößneck GmbH dem Gebot zugesprochen, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den höchsten Gesamterlös ausweist. Hierfür ist der vom Bieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend. Bei Preisgleichheit mehrerer Angebote erhält das Angebot den Zuschlag, welches zeitlich als erstes den Stadtwerken Energie Jena Pößneck GmbH vorlag.

Der Netzbetreiber behält sich vor, den Ausschreibungsgegenstand jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

 

Download Allgemeine Bedingungen, Angebotsformular, Stromliefervertrag und Historische Lastgänge: