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KWK – Energie 2018

Der Zuschlag zum Verkauf von KWK-Energie für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 erfolgte am 29.11.2017 zu einem Preis in Höhe von 36,23 €/MWh.

Durchführungshinweise zur Ausschreibung von KWK – Energie für das Jahr 2018


1) Allgemein

Die Stadtwerke Jena Netze GmbH beabsichtigen den in KWKG-Anlagen erzeugten und gemäß den Bestimmungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) in ihr Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom (im Folgenden KWKG-Strom genannt) zu verkaufen. Daher schreiben wir hiermit die voraussichtlich eingespeisten Energiemengen für das Kalenderjahr 2018 entsprechend den Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung „Lieferung von KWKG-Strom 2018“ aus.
Die Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung - Lieferung von KWKG-Strom 2018 -“ und den „Stromliefervertrag für KWKG-Strom“ an.

2) Teilnahmevoraussetzung
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Bieter einen gültigen (Unter-) Bilanzkreis in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH führt bzw. die gültige Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH besitzt.


3) Angebotsabgabe
Angebote sind am Ausschreibungstag bis 12:00 Uhr unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Angebotsformulars, an folgende Faxnummer zu senden: +49 3641 688-584

Den Ausschreibungszeitraum wird die Stadtwerke Jena Netze GmbH per Mail allen ihr bekannten Bilanzkreisverantwortlichen und Teilnehmern vergangener Ausschreibungen mitteilen.


4) Vergabe
Die Vergabe erfolgt am Ausschreibungstag bis 12:30 Uhr.

Der Zuschlag für die Lieferung von KWKG-Strom wird von der Stadtwerke Jena Netze GmbH GmbH dem Gebot zugesprochen, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den höchsten Gesamterlös ausweist. Hierfür ist der vom Bieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend. Bei Preisgleichheit mehrerer Angebote erhält das Angebot den Zuschlag, welches zeitlich als erstes den Stadtwerke Jena Netze GmbH vorlag.

Der Netzbetreiber behält sich vor, den Ausschreibungsgegenstand jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

Download Allgemeine Bedingungen, Angebotsformular, Stromliefervertrag und Historische Lastgänge: