Veröffentlichungspflichten Gas
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Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Unsere Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG ist fristgerecht für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 erfolgt
In den Konzessionsgebieten von Jena, Pößneck und Döbritz führen die Stadtwerke Energie Jena - Pößneck GmbH die Grundversorgung mit Erdgas durch.
Netzengpässe
gem. § 33 Abs. 3 Nr. 3 GasNZV
Netzengpässe sind im Netz der Stadtwerke Jena Netze GmbH nicht vorhanden.