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Veröffentlichungspflichten Gas

Hier finden Sie alle relevanten Themen rund um den Bereich Veröffentlichungspflichten Gas. 

Grundversorger

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

 

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

 

Unsere Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG ist fristgerecht für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 erfolgt:
In den Konzessionsgebieten von Jena, Pößneck und Döbritz führen die Stadtwerke Energie Jena - Pößneck GmbH die Grundversorgung mit Erdgas durch. 

Strukturmerkmale

Hier finden Sie die Strukturmerkmale, Stand 31.12.2023:

Strukturmerkmale Stromnetz

Netzengpässe

gem. § 33 Abs. 3 Nr. 3 GasNZV

Netzengpässe sind im Netz der Stadtwerke Jena Netze GmbH nicht vorhanden.

Gasnetzkarte Jena

Gasnetzkarte Pößneck

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH, § 5 GefStoffV)