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Ansprechpartner für Lieferanten

Telefon 03641 688-328
netzservice@​stadtwerke-jena.de

Ausschreibung 2020 

1) Allgemein

Die Stadtwerke Jena Netze GmbH schreiben ihre Verlustenergie für das Kalenderjahr 2020 aus. Die Gesamtmenge ist als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 1. Januar 2020 00:00 Uhr bis 31. Dezember 2020 24:00 Uhr im ¼-Stundenraster in vollen kW-Schritten strukturiert.

Die Beschaffung erfolgt in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren nach BK6-08-006.  

Die Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2020“ und den „Stromliefervertrag für Verlustenergie“ an. 

Allgemeine Unterlagen

Lastprofile

2) Teilnahmevoraussetzung

Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Bieter einen gültigen (Unter-) Bilanzkreis in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH führt bzw. die gültige Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH besitzt.
 

3) Angebotsabgabe

Angebote sind am Ausschreibungstag bis zu der in der Ausschreibungsmail genannten Zeit unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Angebotsformulars, an folgende Faxnummer zu senden:

 + 49 3641 688 584

Den Ausschreibungszeitraum werden die Stadtwerke Jena Netze GmbH per Mail an alle Ihr bekannten Bilanzkreisverantwortlichen und Teilnehmer vergangener Ausschreibungen veröffentlichen.  
 

4) Vergabe

Die Vergabe erfolgt am Ausschreibungstag zu der in der Ausschreibungsmail genannten Zeit.

Der Zuschlag für die Lieferung von Verlustenergie wird von der Stadtwerke Jena Netze GmbH dem Gebot zugesprochen, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten minimale Gesamtkosten ergibt. Hierfür ist der vom Bieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend. Bei Preisgleichheit mehrerer Angebote erhält das Angebot den Zuschlag, welches zeitlich als erstes der Stadtwerke Jena Netze GmbH vorlag.

Der Netzbetreiber behält sich vor, eine Preisobergrenze notariell zu hinterlegen und auf dieser Grundlage bei der Vergabe die Angebote nicht zu berücksichtigen, deren

Angebotspreis diese Preisobergrenze überschreitet.