Netzgebiete
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, dass Verträge über den Betrieb von Leitungen für Strom und Gas höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden dürfen. Damit soll gewährleistet werden, dass in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit besteht, dass andere Energieversorgungsunternehmen das Strom- oder Gasnetz betreiben können.
Durch die Neuvergabe von Konzessionen konnten wir unser Netzgebiet seit 2013 über Jena und Pößneck hinaus erweitern. Bestehende Strom- bzw. Gaslieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt.