Steckerfertige Solaranlagen sollen den Einstieg in die Solarenergie erleichtern. Deshalb hat der Gesetzgeber das Anmeldeverfahren für sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt Einspeiseleistung vereinfacht. In Abhängigkeit von der Modulleistung, von der Nutzung eines Speichers und bei Vergütungswunsch sind zusätzliche Anmeldeschritte nötig. 

PV-Anlagen mit bis zu 2,0 kWp Modulleistung

  • Anmeldung über das Marktstammdatenregister verpflichtend gemäß § 8 Abs. 5a EEG 2023
  • keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber

Nutzbar für:  

  • PV‑Anlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung mit bis zu 2 kWp Modulleistung  
  • kein Speicher, ohne Vergütungswunsch 

Das sollten Sie vor der Nutzung Ihres Balkonkraftwerk beachten:

  • Es wird empfohlen steckerfertige PV-Anlagen gemäß der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen (bspw. gemäß DIN VDE V 0628-1) anzuschließen.
  • Bei mehreren an einem Zähler betriebenen Anlagen gilt die Summenleistung aller installierten Anlagen! Wird die maximale Anlagenleistung von 800 Watt (Wechselrichterleistung) überschritten, muss die Anlage angemeldet werden. Hier erfahren Sie alle Informationen dazu.
  • Zum Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein sogenannter Zweirichtungszähler eingebaut sein. 
  • Bitte achten Sie beim Erwerb Ihrer Anlage darauf, dass sie nach der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 zertifiziert ist. Vom Hersteller sollten mindestens das E.4–Einheitenzertifikat und das E.6-Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorliegen.
  • Informationen und viele Fragen und Antworten zu steckerfertigen PV-Anlagen finden Sie auf der Internetseite des VDE.

PV-Anlagen mit über 2,0 kWp Modulleistung, mit Speicher oder Vergütungswunsch

Nutzbar für:  

  • PV-Anlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung und über 2 kWp Modulleistung.  

  • Stecker-PV-Anlagen mit Speicher oder mit Vergütungswunsch 

  • Weitere Erzeugungsanlagen bis 800 VA (z. B. Mikro‑BHKW, Brennstoffzellen, Kleinwindanlagen) 

  • Die Modulleistung ist normativ nicht begrenzt, aber die Einspeiseleistung muss auf 800 Watt (800 VA) begrenzt bleiben.  

Das sollten Sie vor der Nutzung Ihres Balkonkraftwerk mit über 2,0 kWp Modulleistung beachten:

  • Die maximale Einspeiseleistung von 800 Watt darf nicht überschritten werden.  
  • Über diese maximale Leistung hinaus dürfen keine weiteren Kleinst-Erzeugungsanlagen betrieben werden. 
  • Die Modulleistung ist normativ nicht begrenzt. Wirtschaftlich sinnvoll sind Systeme bis ca. 7 kWp Modulleistung. Ab 7kWp Modulleistung ist ein intelligentes Messsystems (Smart Meter) verpflichtend. 
  • Die Kleinsterzeugungsanlage und/oder der Kleinstspeicher entsprechen den Bedingungen der VDE-AR N 4105.  
  • Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat mit ZEREZ-ID zur Konformität sind vorhanden und können auf Nachfrage vorgelegt werden. 
  • Die DIN VDE V 0126‑95 für Stecker‑Solar‑Geräte und die DIN VDE V 0100‑551‑1 für fest installierte Anlagen sind einzuhalten.  
  • Für den normgerechten Betrieb größerer Anlagen über die Steckdose ist ein Überlastungsschutz erforderlich. Möglich sind z.B.: 
  • technische Lösungen wie z.B. ready2plugin (ohne Eingriff in die Elektroinstallation), 
  • Messung über Smart‑Meter‑Infrarotschnittstelle (z. B. Iometer, EcoTracker), 
  • Strommesszangen (Installation nur durch elektrotechnisch unterwiesene Person), 
  • Wieland‑Steckdose oder Festanschluss (Elektrofachbetrieb erforderlich). 

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