Steckerfertige Solaranlagen sollen den Einstieg in die Solarenergie erleichtern. Deshalb hat der Gesetzgeber das Anmeldeverfahren für sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt Einspeiseleistung vereinfacht. In Abhängigkeit von der Modulleistung, von der Nutzung eines Speichers und bei Vergütungswunsch sind zusätzliche Anmeldeschritte nötig. 

PV-Anlagen mit bis zu 2,0 kWp Modulleistung

  • Anmeldung über das Marktstammdatenregister verpflichtend gemäß § 8 Abs. 5a EEG 2023
  • keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber

Nutzbar für:  

  • PV‑Anlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung mit bis zu 2 kWp Modulleistung  
  • kein Speicher, ohne Vergütungswunsch 

Das sollten Sie vor der Nutzung Ihres Balkonkraftwerk beachten:

  • Es wird empfohlen steckerfertige PV-Anlagen gemäß der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen (bspw. gemäß DIN VDE V 0628-1) anzuschließen.
  • Bei mehreren an einem Zähler betriebenen Anlagen gilt die Summenleistung aller installierten Anlagen! Wird die maximale Anlagenleistung von 800 Watt (Wechselrichterleistung) überschritten, muss die Anlage angemeldet werden. Hier erfahren Sie alle Informationen dazu.
  • Zum Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein sogenannter Zweirichtungszähler eingebaut sein. 
  • Bitte achten Sie beim Erwerb Ihrer Anlage darauf, dass sie nach der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 zertifiziert ist. Vom Hersteller sollten mindestens das E.4–Einheitenzertifikat und das E.6-Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorliegen.
  • Informationen und viele Fragen und Antworten zu steckerfertigen PV-Anlagen finden Sie auf der Internetseite des VDE.

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