Steckerfertige Solaranlagen sollen den Einstieg in die Solarenergie erleichtern. Deshalb hat der Gesetzgeber das Anmeldeverfahren für sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt Einspeiseleistung vereinfacht. Der erzeugte Strom dient dem Eigenverbrauch im Haushalt. Eine Vergütung für den erzeugten Strom erfolgt nicht.
Steckerfertige PV-Anlagen mit bis zu 2,0 kWp Modulleistung
- Anmeldung über das Marktstammdatenregister verpflichtend gemäß § 5 Nr. 2 EEG verpflichtend.
- keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber
Technische Anforderungen:
- Die Gesamtanlagenleistung darf bei Anschluss an eine normale Steckdose 800 Watt (800 VA) Wechselrichterleistung und 960 Wp Modulleistung nicht übersteigen.
- Erfolgt der Anschluss gemäß der DIN VDE V 0100-551-1 über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z.B. Wieland) gemäß DIN VDE V 0628-1 sind maximal 800 Watt (800 VA) Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung möglich. Die Energiesteckvorrichtung muss über einen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Das sollten Sie vor der Nutzung Ihres Balkonkraftwerk beachten:
- Es wird empfohlen steckerfertige PV-Anlagen gemäß der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen (bspw. gemäß DIN VDE V 0628-1) anzuschließen.
- Bei mehreren an einem Zähler betriebenen Anlagen gilt die Summenleistung aller installierten Anlagen! Wird die maximale Anlagenleistung von 800 Watt (Wechselrichterleistung) überschritten, muss die Anlage angemeldet werden. Hier erfahren Sie alle Informationen dazu.
- Zum Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein sogenannter Zweirichtungszähler eingebaut sein.
- Bitte achten Sie beim Erwerb Ihrer Anlage darauf, dass sie nach der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 zertifiziert ist. Vom Hersteller sollten mindestens das E.4–Einheitenzertifikat und das E.6-Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorliegen.
- Informationen und viele Fragen und Antworten zu steckerfertigen PV-Anlagen finden Sie auf der Internetseite des VDE.
Kleinsterzeugungsanlagen (nach VDE AR N 4105:2026 03) mit Speicher oder Vergütungswunsch
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Vereinfachtes Anmeldeverfahren für Kleinsterzeugungsanlagen mit dem Formular F.1.2 laut VDE‑AR‑N 4105:2026‑03
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Anmeldung selbstständig und ohne Elektrofachbetrieb möglich
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Speicher müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister angemeldet werden
Nutzbar für:
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Stecker-PV-Anlagen mit Speicher oder mit Vergütungswunsch
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Weitere Erzeugungsanlagen bis 800 VA (z. B. Mikro‑BHKW, Brennstoffzellen, Kleinwindanlagen)
Nicht erforderlich ist es für:
• speicherlose PV Anlagen bis 2.000 Wp Modulleistung ohne Vergütungswunsch → Diese müssen nur im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden (§ 8 Abs. 5a EEG 2023).
Das sollten Sie vor der Nutzung Ihrer PV-Anlage mit bis zu 2,0 kWp Modulleistung beachten:
- Die maximale Erzeugungsleistung SAmax von 800 VA darf nicht überschritten werden
- Über diese maximale Erzeugungsleistung hinaus dürfen keine weiteren Kleinst-Erzeugungsanlagen betrieben werden.
- Die Kleinsterzeugungsanlage und/oder der Kleinstspeicher entsprechen den Bedingungen der VDE-AR N 4105.
- Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat mit ZEREZ-ID zur Konformität sind vorhanden und können auf Nachfrage vorgelegt werden.
- Die DIN VDE V 0126‑95 für Stecker‑Solar‑Geräte und die DIN VDE V 0100‑551‑1 für fest installierte Anlagen sind einzuhalten.
Meldepflichten
• Stecker Solar Geräte bis 2.000 Wp ohne Speicher und ohne Vergütungswunsch: Keine Anmeldung beim Netzbetreiber, nur Registrierung im MaStR.
• Stecker Solar Geräte bis 2.000 Wp, mit Speicher oder mit Vergütungswunsch: Registrierung im MaStR und Anmeldung über Formular F.1.2 (ohne Elektriker).
• Speicher müssen zusätzlich im MaStR registriert werden.
Downloads
- file_download Anmeldung Kleinsterzeugungsanlage 2026_08
Netzanschluss Strom/Gas
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