Steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV)
Steckerfertige Solaranlagen - auch Balkonkraftwerke genannt - sollen den Einstieg in die Solarenergie ganz leicht machen. Der erzeugte Strom dient dem Eigenverbrauch im Haushalt. Eine Vergütung für den erzeugten Strom erfolgt nicht. Deshalb hat der Gesetzgeber das Anmeldeverfahren für diese Anlagen vereinfacht. Mit Verabschiedung des so genannten Solarpaket 1 sind diese Anlagen nur noch über das Marktstammdatenregister anzumelden. Diese Anmeldung ist gemäß §5 Nr. 2 EEG verpflichtend. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
Das sollten Sie vor der Nutzung Ihres Balkonkraftwerk beachten:
- Es wird empfohlen steckerfertige PV-Anlagen gemäß der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen (bspw. gemäß DIN VDE V 0628-1) anzuschließen.
- Die Gesamtanlagenleistung darf 800 kW (800 VA) Wechselrichterleistung und 2,0 kW Modulleistung nicht übersteigen.
- Bei mehreren an einem Zähler betriebenen Anlagen gilt die Summenleistung aller installierten Anlagen! Wird die maximale Anlagenleistung von 800 kW (Wechselrichterleistung) überschritten, muss die Anlage angemeldet werden. Hier erfahren Sie alle Informationen dazu.
- Zum Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein sogenannter Zweirichtungszähler eingebaut sein. Sollte ein Zählerwechsel nötig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
- Bitte achten Sie beim Erwerb Ihrer Anlage darauf, dass sie nach der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 zertifiziert ist. Vom Hersteller sollten mindestens das E.4–Einheitenzertifikat und das E.6-Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorliegen.
- Informationen und viele Fragen und Antworten zu steckerfertigen PV-Anlagen finden Sie auf der Internetseite des VDE.
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