Wallbox, Ladesäule und Co.: Die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge zählt in vielen Gebäuden zu den größten Stromverbrauchern mit hohem Leistungsbedarf. Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, gelten für den Anschluss und die Inbetriebnahme technische und rechtliche Vorgaben. Zur Anmeldung Ihrer Anlage und zur Einbindung ins Stromnetz benötigen wir eine Reihe von Dokumenten und technischen Angaben. Reichen Sie diese rechtzeitig und vollständig bei uns ein, damit Ihre Anlage zum Wunschtermin in Betrieb gehen kann. Nutzen Sie gern unseren Formularberater. Viele Anliegen lassen sich auch in unserem Kundenportal lösen.

 

Ladetechnik unterliegt Regeln des § 14a EnWG 

Ladetechnik für Elektroautos unterliegt in der Regel den Bestimmungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser regelt die Steuerbarkeit leistungsstarker Verbrauchseinrichtungen zum Schutz der Netzstabilität. Mehr erfahren.

Privater Ladepunkt bzw. Wallbox für Elektrofahrzeuge.

So melden Sie Ihre Ladetechnik an

Nutzen Sie zur Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur unser Kundenportal oder reichen Sie uns die untenstehenden Dokumente rechtzeitig und vollständig ein. 

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Dokumente gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur aus. So stellen Sie einen reibungslosen Ablauf von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Ladeinfrastruktur sicher.

Bitte beachten Sie:

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dürfen ausschließlich durch einen eingetragenen Elektrobetrieb installiert werden. 
  • Für den Anschluss und Betrieb von Kfz-Ladeeinrichtungen gelten die Niederspannungsanschlussverordnung (§ 19 NAV) sowie die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100
  • Ladeeinrichtungen bis 12 kVA müssen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Für Ladeeinrichtungen über 12 kVA ist vor der Errichtung ist eine Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.
 

Formularberater

Ihr direkter Weg zu allen notwendigen Unterlagen: Rund um Ihren Netzanschluss oder Ihre Anlage benötigen wir eine Reihe von Dokumenten. Liegen diese uns vollständig vor, geht für Sie und für uns alles schneller. Hier finden Sie alle Formulare mit wenigen Klicks. Bei mehreren Anliegen können Sie sich die Ergebnisse auch leicht über die Merkfunktion (star) merken.

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    Viele Anliegen können Sie in unserem Kundenportal lösen.

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    Netzanschluss Fernwärme

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    Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie an Gas- und Wasseranlagen dürfen nur durch den zuständigen Netzbetreiber sowie ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt werden. Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Installationen an Ihrer Hausanlage stets von einem zugelassenen Installationsbetrieb ausgeführt werden.  Wir haben für Sie Verzeichnisse der Installateurbetriebe in unserem Netzgebiet zusammengestellt.

     

    Installateurverzeichnis Strom

    Installateurverzeichnis Gas/Wasser

    Schornsteinfeger