Wir stellen unseren Kunden unsere Netze gleichberechtigt und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung. Grundlage für den Zugang zu unserem Strom- und Gasnetz bilden das im Juli 2005 in Kraft getretene EnWG, die geltenden Netzzugangsverordnungen sowie die dazugehörigen Verträge.
Netzzugang
Sie möchten einen neuen Netzanschluss beantragen oder eine Anlage anschließen?
Netzentgelte
Die von unseren Netzkunden zu entrichtenden Netzentgelte, also Preise für den Netzzugang, sind von der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt worden.
Endgültige Netzentgelte Strom gültig ab 1. Januar 2026
Endgültige individuelle Netzentgelte gülig ab 1. Januar 2026
Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichten Preisblätter.
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Endgültige Netzentgelte Gas gültig ab 1. Januar 2026
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Messstellenbetrieb
Hier finden Sie Informationen zum Messstellenbetrieb und Messdienstleistern.
Hier finden Sie alle Musterverträge für Stromlieferanten.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenrahmenvertrag für Lieferanten (gültig ab 01.08.2025)
Hier finden Sie alle Musterverträge für Gaslieferanten.
Hier finden Sie alle Musterverträge für den Bereich Wasser/Abwasser.
Netzgebiete
Hier finden Sie eine Übersicht der Gemeinden und Ortsteile unserer Netzgebiete.