Grundlage für den Zugang zu unserem Strom- und Gasnetz bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die geltenden Netzzugangsverordnungen sowie die dazugehörigen Verträge.

Stadtwerke Jena Netze Mitarbeiter und Kundin

Vorraussetzung für den Netzzugang Strom

Jeder an das Stromversorgungsnetz angeschlossene Kunde muss einen Netzanschluss- und/oder Anschlussnutzungsvertrag abschließen sowie weitere Verträge. Mehr Informationen erfahren Sie hier.

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Symbolbild Zählerstand

Messstellenbetrieb

Hier finden Sie Informationen zum Messstellenbetrieb und Messdienstleistern.

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