Messstellenbetrieb
Hier finden Sie Informationen zum Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Sie verfügen über ein intelligentes Messsystem? Sie möchten Ihre Verbrauchsdaten selbst überwachen? Dann nutzen Sie das PlusPortal der Stadtwerke Jena Netze!
Ihre Zugangsdaten für die erstmalige Anmeldung fordern Sie bitte per E-Mail unter messtechnik@stadtwerke-jena.de an.
Entgelte für Messstellenbetrieb
gültig ab dem 01.01.2026
Bisherige Engelte:
Information nach § 37 Abs. 1 MsbG vom 1.4.2017
Die Stadtwerke Jena Netze GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) innerhalb seines Netzgebiets die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahr.
Downloads für Lieferanten
- file_download Messstellenrahmenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
- file_download Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen 2026 (gültig ab dem 01.01.2026)
- file_download Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Stadtwerke Jena Netze GmbH
- file_download Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway zwischen den Beteiligten nach § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- file_download Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- file_download Technische Mindestanforderungen Strom
- file_download Technische Mindestanforderungen Gas
- file_download Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber
FAQ: Änderungskündigung Messtellenvertrag
Am 25.02.2025 ist die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Kraft getreten. Im MsbG wurden dabei neue bzw. angehobene Preisobergrenzen für das jeweilige Messstellenbetriebsentgelt festgelegt, deren Geltung teilweise rückwirkend zum 01.01.2025 ermöglicht wurde. Wir haben uns entschieden die Preise ab 01.08.2025 zu erhöhen.
Die Preisobergrenzen werden auf Basis unabhängiger wirtschaftlicher Gutachten gemäß MsbG ermittelt. Diese Gutachten werden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellt und dienen als Grundlage für die Preise, welche dann über die Novellierung im Messstellenbetriebsgesetz festgeschrieben wurden.
Die Festlegung der Preisobergrenzen dient dem Schutz der Verbraucher vor überhöhten Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ebenso wie der Planungssicherheit für Messstellenbetreiber.
Die bisher geltenden Preisobergrenzen basierten auf einem Gutachten aus dem Jahr 2013 Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen – insbesondere durch technologische Entwicklungen, gestiegene Anforderungen an Interoperabilität und IT-Sicherheit sowie geänderte gesetzliche Vorgaben – erheblich verändert. Ein neues Gutachten aus dem Jahr 2023 sollte diese Veränderungen abbilden und aktualisierte, realistische Kostengrundlagen liefern.
Es ist möglich, dass Sie eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten. Bisher hatten Sie wahrscheinlich keine direkte Kommunikation mit Ihrem Messstellenbetreiber und haben auch keine Rechnung bekommen. Das liegt daran, dass bisher die Kosten für den Messstellenbetrieb in Ihrer Stromrechnung über Ihren Lieferanten abgerechnet wurden.
Aus Effizienz- und Umweltschutzgründen verzichten wir auf eine postalische Übermittlung der Verträge. Diese sind standardisiert und auf der Internetseite einsehbar.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur sind alle weiterführenden Informationen zum Thema Messstellenbetrieb detailliert erläutert.