Als Netzbetreiber sind wir gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Netzentgeltverordnungen für Strom (StromNEV) und Gas (GasNEV) sowie den Netzzugangsverordnungen für Strom (StromNZV) und Gas (GasNZV) dazu verpflichtet, netzrelevante Daten zu veröffentlichen. Die entsprechenden Daten finden Sie in den nachfolgenden Bereichen.

Windräder bei Bucha

EEG-Veröffentlichungspflichten

Die Verpflichtung der Netzbetreiber, Angaben nach §§ 70 bis 74a EEG und einen EEG-Bericht im Internet zu veröffentlichen, wurde auf die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beschränkt.
 

Internetseiten des ÜNB 50Hertz Transmission GmbH

Veröffentlichungspflichten Strom

Hier finden Sie alle relevanten Themen rund um den Bereich Veröffentlichungspflichten Strom. 

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

downloadUnsere Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG ist fristgerecht für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 erfolgt

Hier finden Sie die Strukturmerkmale, Stand 31.12.2025:

download Strukturmerkmale Stromnetz

Jahreshöchstlast 2025 (gem. § 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG)

HS/MS: 101.377 kW am 26.11.2025, 10:00 - 10:15 Uhr  
download Verlauf der Netzlast als csv-Dokument

MS: 99.535 kW am 26.11.2025, 10:00 - 10:15 Uhr
download Verlauf der Netzlast als csv-Dokument 

MS/NS: 56.708 kW am 26.11.2025, 17:45 – 18:00 Uhr   
download Verlauf der Netzlast als csv-Dokument     

NS: 55.241 kW am 26.11.2025, 11:30 - 11:45 Uhr
download Verlauf der Netzlast als csv-Dokument

(Stand: Daten zum 31.12.2025)

 

Summenlast 2025 (gem. § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG)
nicht leistungsgemessene Kunden: 203.177.057 kWh
download Verlauf der Summenlast als csv-Dokument

Restlastkurve 2025 (gem. § 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG) 
download Verlauf der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens als csv-Dokument

 

Höchstentnahmelast 2025 (gem. § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG) 
zeitgleiche Höchstentnahmelast HS/MS
aus vorgelagerter Netzebene: 101.377 kW am 26.11.2025, 10:00 - 10:15 Uhr
download Lastgang HS/MS als csv-Dokument

MS aus HS/MS: 86.506 kW am 26.11.2025, 10:00 - 10:15 Uhr 
download Lastgang MS als csv-Dokument

MS/NS aus MS: 56.386 kW am 26.11.2025, 17:45 - 18:00 Uhr  
download Lastgang MS/NS als csv-Dokument

NS aus MS/NS: 53.845 kW am 25.12.2025, 11:30- 11:45 Uhr    
download Lastgang NS als csv-Dokument

(Stand: Daten zum 31.12.2025)

 

Hochlastzeitfenster (gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV)

download Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2024

 

Hochlastzeitfenster (gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV)

download Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2025

 

Hochlastzeitfenster (gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV)

download Hochlastzeitfenster für das Geschäftsjahr 2026

Summe aller Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen pro Spannungsebene 2025
(gem. § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG)

Summe Einspeisungen

 

Verlauf Einspeisungen in NS als csv-Dokument
Verlauf Einspeisungen in MS als csv-Dokument 

Verlauf Einspeisungen in MS/NS als csv-Dokument 

 

(Stand: Daten zum 26.03.2026)

Entnommene Jahresarbeit 2025 (gem. § 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG) 

HS/MS: 551.962.151 kWh
MS: 559.093.955 kWh

MS/NS: 270.806.154kWh
NS: 276.303.942 kWh

 

(Stand: Daten zum 31.12.2025)

Netzengpässe sind im Netz der Stadtwerke Jena Netze GmbH nicht vorhanden.

Netzverluste 2025

(gem. § 23c Abs. 3 Nr. 2, 3, 7 EnWG)

Bezugspreis Netzverlustenergie: 107,13  Euro/MWh

Verlustenergie je Netz- und Umspannebene:
Hochspannung/Mittelspannung: 110.392 kWh
Mittelspannung: 5.590.940 kWh
Mittelspannung/Niederspannung: 2.789.303 kWh
Niederspannung:  9.115.812 kWh

Verlustenergie gesamt:  17.606.447 kWh

 

Summenlast der Netzverluste 2025 als csv-Dokument

 

(Datenstand zum 26.03.2026)

 

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen 
gem. § 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV

 

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

 

Wie in Abschnitt 4 des Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ des VDN vom 28. September 2007 beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Stadtwerke Jena Netze GmbH nimmt diese Möglichkeit war.

 

Hier finden Sie die Veröffentlichung des BDEW

Veröffentlichungspflichten Gas

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Unsere Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG ist fristgerecht für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 erfolgt


In den Konzessionsgebieten von Jena, Pößneck und Döbritz führen die Stadtwerke Energie Jena - Pößneck GmbH die Grundversorgung mit Erdgas durch. 

Hier finden Sie die Strukturmerkmale, Stand 31.12.2025:

download Strukturmerkmale Gasnetz

gem. § 33 Abs. 3 Nr. 3 GasNZV

Netzengpässe sind im Netz der Stadtwerke Jena Netze GmbH nicht vorhanden.

 

 

 

 

Downloadbereich

 Downloads

Hier finden Sie alle Anschlussbedingungen, Preisblätter und Informationen zum Netzzugang zum Herunterlanden.

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