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Zählertechnik

Moderne Messeinrichtung (mME) / intelligente Messsysteme (iMSys)

Gesetzliche Grundlage

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Energienetze. Mit den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erhält der Verbraucher einen besseren Überblick über seinen Stromverbrauch. Damit kann er bewusster mit Energie umgehen und seine Energieversorgung effizienter gestalten.

Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und schafft die Rechtsvorgaben für den schrittweisen Austausch der heutigen Elektrizitätszähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Neben allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb gibt es technische Standards vor. Ferner enthält es Regelungen zum Einbau und zu Preisobergrenzen moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den zu erhebenden Daten.

Einbau moderne Messeinrichtungen (mME)

Moderne Messeinrichtungen ersetzen nach dem Gesetz die bisher vorhandenen, oft noch elektromechanischen, Stromzähler.

Der Einbau erfolgt verpflichtend bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen. Bis zum Ende des Jahres 2032 müssen alle Messstellen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres bisherigen Zählers tauschen wir diesen gegen eine moderne Messeinrichtung aus.

Ein Ablehnen des Einbaus einer modernen Messeinrichtung ist nicht möglich, da der Einbau gesetzlich vorgeschrieben ist.

Mindestens 3 Monate vor dem Einbau der modernen Messeinrichtung erhalten Sie auf dem Postweg ein Informationsschreiben. Dieses informiert Sie darüber, dass Ihr alter Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Vor dem Zählerwechsel, erhalten Sie von uns ein weiteres Schreiben, in welchem wir Ihnen den geplanten Einbautermin mitteilen. Sollten Sie am geplanten Einbautermin verhindert sein, vereinbaren Sie bitte einen neuen Termin mit uns. Sofern der Zugang für unseren Monteur zum Zählerplatz gewährleistet ist, ist Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich.

Die Montage der modernen Messeinrichtung erfolgt im Regelfall auf den vorhandenen Zählerplatz. Einschränkungen gibt es nur, wenn die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall muss der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, dafür sorgen, dass der Zählerplatz für die neue Technik, umgebaut wird.

Technik moderne Messeinrichtung (mME)

Bei modernen Messeinrichtung handelt es sich um digitale Stromzähler ohne Kommunikationseinheit mit einer detaillierten Verbrauchsdarstellung. Sie bestehen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen digitalen Anzeige (Display). Über die optische Schnittstelle und zusätzlicher Technik besteht die Möglichkeit (hausintern) die Zählerstände zu visualisieren. Weiterhin besitzt die moderne Messeinrichtung eine Datenschnittstelle, über welche diese, in Verbindung mit einem Smart Meter Gateway (ist eine Kommunikationseinheit, die zusätzlich eingebaut werden muss) sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Die Schnittstelle erfüllt die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für eine sichere Übertragung der Daten.

In der oberen Displayzeile wird standardmäßig der aktuelle Zählerstand angezeigt. Die untere Displayzeile kann durch die Eingabe einer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freigeschalten werden. Die Eingabe der PIN erfolgt über eine optische Schnittstelle (durch Lichtimpulse einer Taschenlampe), alternativ, bei manchen Zählertypen, mit einem Mikrotaster.

Nach Eingabe der PIN sind folgende Anzeigen und Funktionen möglich:

  • Anzeige der aktuellen Leistung
  • Anzeige der historischen tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate
  • Aktivieren/Deaktivieren der Freigabe der Daten über PIN
  • Löschen der Historischen Verbrauchswerte (z.B. bei Auszug)

Die vom Zähler angezeigten Daten werden nicht an uns (Netzbetreiber) oder einen Dritten übertragen. Die moderne Messeinrichtung ist nicht fernauslesbar. Aus diesem Grund ist eine manuelle Ablesung des Zählerstandes einmal im Jahr weiterhin notwendig.

Hinweis: Ihre im Zähler gespeicherten Stromverbrauchswerte verlassen nicht das Haus

"Zähler-PIN"

Um die historischen Stromverbrauchswerte vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, aktivieren Sie immer die PIN Eingabe (aktiv bei Einbau). Möchten Sie nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung Ihre Verbrauchansicht freischalten, dann melden Sie sich bitte bei uns unter:

Telefon 03641 688 -559 oder E-Mail messtechnik@stadtwerke-jena.de

Bitte bewahren Sei Ihre PIN gut auf und geben Sie diese nicht an Unbefugte weiter.

Die Bedienungsanleitung zur Funktionsweise der modernen Messeinrichtung finden Sie hier:

Bedienungsanleitung DVS74/DWS74
Bedienungsanleitung WS74
Bedienungsanleitung MT631

Kosten moderne Messeinrichtung (mME)

Mit der gesetzlich vorgegebenen Einführung von modernen Messeinrichtungen kommt es zur Anpassung der Preise für den Messstellenbetrieb (Einbau, Wartung, Betrieb und Abrechnung). Die Preisobergrenzen sind im Gesetz festgelegt und liegen über den Kosten für die bisherigen Zähler.

  • Aktueller Preis alte Messeinrichtung:            10,31 € (inkl. Mwst.)/Jahr
  • Aktueller Preis moderne Messeinrichtung:   20,00 € (inkl. Mwst.)/Jahr

Die Kosten für den Messstellenbetrieb wurden bisher immer Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt und waren in der Stromrechnung Ihres Lieferanten enthalten. In der Regel, wird sich hieran nichts ändern, es sei denn, Ihr Stromlieferant lehnt die bisherige Verfahrensweise ab (laut Gesetz nun möglich). In diesem Falle erhalten Sie eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb direkt von uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber – Netzbetreiber.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur