Ende der EEG-Förderung
Für die ersten Photovoltaik- und Windenergieanlagen endete Ende 2020 die auf 20 Jahre angesetzte finanzielle Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In den Folgejahren kommen sukzessiv weitere Anlagen hinzu.
Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021 sind Regelungen zum Umgang mit s.g. Post-EEG oder Ü20-Anlagen enthalten.
Das Beste vorweg: die Anlage kann weiter betrieben werden!
Es gibt zukünftig 3 Möglichkeiten für den Weiterbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage:
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Vollstromeinspeisung
Für Anlagen bis einschließlich 100 kWp
Der Anlagenbetreiber erhält den Jahresmarktwert für den eingespeisten Strom.
(dieser wird erst am Jahresende bekannt)
Abschläge werden unterjährig gezahlt. -
Umbau auf Überschusseinspeisung
Der Strom wird vorrangig selbst verbraucht.
Für den eingespeisten Strom erhält der Anlagenbetreiber den Jahresmarktwert. - Sonstige Direktvermarktung
(Verkauf des eingespeisten Stroms an einen Händler)
Bitte beachten Sie auch, dass unter Umständen das Privileg beim Photovoltaik-Eigenverbrauch entfällt. Somit wird auf den erzeugten Solarstrom aus diesen Anlagen eine EEG-Umlage von 40 Prozent fällig.
Betroffene Anlagenbetreiber werden von uns angeschrieben.
Zur Änderung der Einspeise- bzw. Vermarktungsform reichen Sie uns bitte eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens ein. Zur technischen Beurteilung legen Sie bitte ein an die neuen Gegebenheiten angepasstes Übersichtsschaltbild Ihrer Anlage bei. Bei Änderung oder Ausbau von Zählern benötigen wir zur Bearbeitung unsere Anmeldung Strom ausgefüllt und vom Installateur unterschrieben.